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   VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371   

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VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371 (https://dejure.org/2013,16511)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371 (https://dejure.org/2013,16511)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - Au 1 K 12.1371 (https://dejure.org/2013,16511)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 30.03.2011 - 4 B 10.2800

    Fleischhygienegebühr; Verwaltungskosten; kostendeckende Gebühr; Anzahl der bei

    Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371
    Sie ist als Nutzungsregelung anzusehen, die darauf abzielt, die Nutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse zu regeln (vgl. hierzu BayVGH vom 30.3.2011 Az. 4 B 10.2800 Rn. 35; offengelassen BVerwG vom 26.4.2012, a.a.O., Rn. 31).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die allgemeinen Verwaltungskosten anrechenbar sind, die im Zusammenhang mit der amtlichen Überwachung anfallen (BVerwG vom 26.4.2012, a.a.O., Rn. 18, BayVGH vom 30.3.2011, a.a.O., Rn. 24 jeweils m.w.N.).

    Wenn sich kein konkreter Anhaltspunkt für einen fehlerhaften Kostenansatz ergibt und die Vertreter des Beklagten für die einzelnen Kostenansätze eine plausible Erklärung abgeben können, besteht kein Anlass zu näherer Ermittlung (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg v. 10.2.2011 Az. 2 S 2251/10 Rn. 39; BayVGH vom 30.3.2011, a.a.O., Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

    Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371
    Wenn sich kein konkreter Anhaltspunkt für einen fehlerhaften Kostenansatz ergibt und die Vertreter des Beklagten für die einzelnen Kostenansätze eine plausible Erklärung abgeben können, besteht kein Anlass zu näherer Ermittlung (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg v. 10.2.2011 Az. 2 S 2251/10 Rn. 39; BayVGH vom 30.3.2011, a.a.O., Rn. 36).

    Kosten, deren exakte Höhe nicht oder allenfalls mit unvernünftigem und in diesem Sinn unvertretbarem Verwaltungsaufwand ermittelt werden können, dürfen mit Hilfe gesicherter Erfahrungssätze geschätzt werden (BayVGH v. 10.2.2011, a.a.O., Rn. 43; BVerwG v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 12).

  • VGH Bayern, 03.08.2005 - 25 CS 05.899

    Geflügelfleischhygienegebühren, Rechtsgrundlage, Verweisung auf

    Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371
    Das Kostendeckungsprinzip ist damit als Veranschlagungsmaxime zu betrachten, das in erster Linie Anforderungen an die Zielsetzung der Gebührenerhebung stellt (BayVGH vom 3.8.2005 Az. 25 CS 05.899 Rn. 10).

    Ein entstandenes Gebührendefizit ist vielmehr lediglich als prognoserelevante Veränderung bei der Kalkulation des zukünftigen Verwaltungsaufwands möglich und im Hinblick auf den Kostendeckungsgrundsatz möglicherweise sogar verpflichtend (vgl. hierzu BayVGH v. 3.8.2005 - 25 CS 05.899 - Rn. 14).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371
    Dieser habe in seinen Entscheidungen vom 19. März 2009 in den Rechtssachen C-309/07 und C-270/07 ein "Realkostengebot" und ein "Pauschalierungsverbot" postuliert.
  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371
    Dieser habe in seinen Entscheidungen vom 19. März 2009 in den Rechtssachen C-309/07 und C-270/07 ein "Realkostengebot" und ein "Pauschalierungsverbot" postuliert.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08

    Zulässigkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren für amtstierärztliche

    Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371
    Insbesondere steht das von der Klägerseite zitierte Urteil des OVG Niedersachsen vom 14. Dezember 2011 (Az. 13 LC 114/08 ) der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 09.06.2009 - 4 CS 09.603

    Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflicht bei Erhebung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 14.05.2013 - Au 1 K 12.1371
    Diese Vorschrift sieht ausdrücklich die Einführung von Gebühren vor und lässt für die Finanzierung amtlicher Kontrollen nicht nur die Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen zu (vgl. BayVGH vom 9.6.2009 Az. 4 CS 09.603 ).
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